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   LG Frankfurt/Main, 03.11.1987 - 2/11 S 136/87   

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https://dejure.org/1987,1843
LG Frankfurt/Main, 03.11.1987 - 2/11 S 136/87 (https://dejure.org/1987,1843)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.11.1987 - 2/11 S 136/87 (https://dejure.org/1987,1843)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. November 1987 - 2/11 S 136/87 (https://dejure.org/1987,1843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 3; BGB § 535
    Übernahme der Schneeräumpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schneeräumpflicht - per Hausordnung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Räum- und Streupflicht: Mieter kann nicht durch Hausordnung zum Winterdienst verpflichtet werden - Alleinige Verpflichtung der Mieter einer Erdgeschosswohnung zum Winterdienst wird als "überraschende Klausel" nicht Bestandteil des Mietvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 782
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Köln, 14.09.2011 - 221 C 170/11

    Die Überbürdung des Winterdienstes auf nur einen Teil der Mieter kann unter

    Voraussetzung für eine solche Übertragung von Verkehrssicherungspflichten ist dabei aber, dass sie klar und eindeutig erfolgt (vgl. BGH WuM 2008, 235 ff.; Palandt, BGB, 69. Auflage, § 823 Rn. 50), zudem auch den einzelnen Mieter nicht dadurch unangemessen benachteiligt, dass eine solche Überbürdung nur einzelne Mieter und nicht alle Mieter eines größeren Mietobjektes betrifft (vgl. Sternel, Mietrecht, aktuell, 4. Auflage, 2009, Rn. VI 47ff., Urteil des AG Schwelm vom 14.11.1990, Az.: 27 C 32/90 und LG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1987, Az.: 2/11 S 136/87).

    Dahinstehen kann dabei, ob eine wirksame Übertragung bereits daran scheitert, dass die entsprechende Bestimmung in der Hausordnung als überraschend anzusehen ist, als dass in dem Mietvertrag zwar auf die Hausordnung verwiesen wird, die konkrete Bestimmung zum Winterdienst sich aber lediglich - optisch nicht besonders gekennzeichnet - unter der Überschrift "Reinigung und Pflege" in der Hausordnung findet (so - für den hier in Rede stehenden Mietvertragstyp nebst Hausordnung und unter Berücksichtigung des Inhaltes der angewälzten Pflicht - AG Köln, Urteil vom 27.01.2011, Az.: 210 C 107/10, vgl. außerdem LG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1987, Az.: 2/11 S 136/87 (WuM 1988, 120 f.); Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., VI Rn. 277, Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. III 1082; a.A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.1988, Az.: 16 U 123/87, LG Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2006, Az.: 2 O 324/06.

    Denn jedenfalls ist die formularmäßige Überbürdung des Winterdienstes auf nur drei von 24 Parteien überraschend und belastet die Erdgeschossmieter außerdem unzumutbar dahingehend, dass in unangemessener Weise nur ein kleiner Teil der Mieter mit einer Pflicht erheblicher Art belastet wird (vgl. Urteil des AG Schwelm vom 14.11.1990, Az.: 27 C 32/90 und LG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1987, Az.: 2/11 S 136/87).

  • AG Köln, 27.01.2011 - 210 C 107/10

    Voraussetzung für die Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf den Mieter

    Dies ist als überraschend anzusehen (so auch LG Frankfurt, WuM 1988, 120 f.; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., VI Rn. 277, Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. III 1082):.
  • LG Marburg, 01.08.1990 - 5 S 58/90
    Insoweit unterscheidet sich der gegebene Fall von dem, der dem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 03.11.1987 (NJW-RR 1988, 782 ) zugrunde lag.
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